1. Allgemeine Regelungen
Wenn du Elterngeld beziehst und nebenbei als Angestellter arbeitest, solltest du ein paar Dinge beachten. Hier bekommst du die wichtigsten Infos rund um Zuverdienst und Elterngeld.
Wochenstundengrenze
Die Wochenstundengrenze gilt für alle Elterngeldarten, also sowohl für Basiselterngeld als auch für ElterngeldPlus. Somit darfst du im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist aber erlaubt, in einer Woche mal mehr und in einer anderen Woche weniger zu arbeiten.
Ausnahme: Diese Grenze gilt nicht für Tätigkeiten während einer Ausbildung oder für Tagespflegepersonen, die bis zu fünf Kinder betreuen. Für diese Personen gelten besondere Regeln.
Wie wird die Arbeitszeit geprüft?
Die Elterngeldstellen ermitteln deine Arbeitsstunden von Amts wegen. Entscheidend sind die tatsächlich gearbeiteten Stunden, inklusive Überstunden, Urlaubstage, gesetzliche Feiertage und Krankentage mit Lohnfortzahlung. Wenn du in keiner Woche mehr als 32 Stunden arbeitest, ist alles in Ordnung.
Die Elterngeldstellen wenden zwei Methoden an, um zu prüfen, ob die Arbeitszeit eingehalten wurde:
- Monatsweise Berechnung nach Kalendertagen: Hierbei werden alle Arbeitsstunden im Bezugsmonat addiert und mit der zulässigen Arbeitszeit verglichen. Beispielwerte:
- 28 Tage: 128 Stunden
- 29 Tage: 133 Stunden
- 30 Tage: 138 Stunden
- 31 Tage: 142 Stunden
- Monatsweise Berechnung nach Arbeitstagen: Wenn du aufgrund deines Arbeitsvertrages an bestimmten Tagen nie arbeitest (z.B. an Wochenenden), prüft die Elterngeldstelle, ob du an den vereinbarten Arbeitstagen durchschnittlich nicht mehr als zulässig gearbeitet hast.
Die Arbeitszeitgrenze wird meist durch eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen. Erst bei begründeten Zweifeln (z.B. höheres Gehalt als vereinbart) fordert die Elterngeldstelle weitere Nachweise an, wie etwa eine Kopie des Stundenkontos.
2. Zuverdienst beim Basiselterngeld
Arbeiten beim Basiselterngeld, lohnt sich in der Regel nicht, da es grundsätzlich keinen anrechnungsfreien Betrag bis auf die Werbungskosten gibt. Das bedeutet, dass beim Basiselterngeld ab dem ersten hinzuverdienten Euro eine Kürzung deines Elterngeldes erfolgt. Dadurch sinkt der Wert deines Zuverdienstes erheblich, so dass es sich in der Regel nicht mehr lohnt, etwas hinzuzuverdienen.
Die Mutter verdient im Bemessungszeitraum um die 2.500 Euro netto. Sie entscheidet sich in Teilzeit nach der Geburt mit 16 Stunden/ Woche wieder einzusteigen. Ihr Nettoeinkommen beträgt nach der Geburt 1.000 Euro.
Wegfallendes Erwerbseinkommen: 1.500 Euro (2.500 Euro – 1.000 Euro)
Basiselterngeld Anspruch ohne Teilzeit: 1.625 Euro
Basiselterngeld Anspruch bei Teilzeit: 975 Euro (65% von 1.500 Euro)
Das Beispiel macht deutlich, wie hoch die Abzüge beim Hinzuverdienst vom Basiselterngeld sind. Der Mutter werden rund 650 Euro vom Elterngeld abgezogen.
3. Zuverdienst bei ElterngeldPlus
Mit dem ElterngeldPlus können Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes wieder in Teilzeit arbeiten, ihren Anspruch auf Elterngeld verlängern und die Familienkasse infolgedessen etwas aufbessern.
Faustregel beim Zuverdienst und Elterngeld
Berufstätige Eltern erhalten nicht immer den vollen Betrag des ElterngeldPlus. Auch hier wird dein Einkommen angerechnet. Deshalb hilft dir eine einfache Faustregel, den Überblick zu behalten: Dein Nettoeinkommen nach der Geburt sollte höchstens halb so hoch sein wie dein Nettoeinkommen vor der Geburt. Wenn du vorher beispielsweise 1.800 Euro netto verdient hast, darfst du danach nicht mehr als etwa 900 Euro netto verdienen. Sonst fällt auch dein ElterngeldPlus geringer aus.
Die Mutter verdient im Bemessungszeitraum um die 2.000 Euro netto. Sie entscheidet sich in Teilzeit nach der Geburt mit 16 Stunden/ Woche wieder einzusteigen. Ihr Nettoeinkommen beträgt nach der Geburt 800 Euro.
Basiselterngeld Anspruch ohne Teilzeit: 1.300 Euro
ElterngeldPlus Anspruch mit/ohne Teilzeit: 650 Euro
ElterngeldPlus inkl. Zuverdienst: 1.450 Euro (650 Euro + 800 Euro)
Gleiche Grundvoraussetzungen. Die Mutter entscheidet sich in Teilzeit nach der Geburt mit 24 Stunden/ Woche wieder einzusteigen. Ihr Nettoeinkommen beträgt nach der Geburt 1.200 Euro.
Wegfallendes Erwerbseinkommen: 800 Euro (2.000 Euro – 1.200 Euro)
Basiselterngeld Anspruch ohne Teilzeit: 1.300 Euro
ElterngeldPlus Anspruch ohne Teilzeit: 650 Euro
ElterngeldPlus Anspruch mit Teilzeit: 520 Euro
ElterngeldPlus inkl. Zuverdienst: 1.720 Euro (520 Euro + 1.200 Euro)
Das ElterngeldPlus kann also eine super Option sein, wenn du nach der Geburt noch etwas arbeiten und trotzdem finanzielle Unterstützung bekommen möchtest. Kalkuliere und plane gut, damit du keine bösen Überraschungen beim Zuverdienst beim Elterngeld erlebst.
Bei den Beispielen handelt es sich um vereinfachte Berechnungen. Sie sollen dir die Situation verdeutlichen. Dein tatsächliches Nettoeinkommen ist jedoch nicht identisch mit dem Elterngeld-Netto, das die Elterngeldstelle berechnet. Es kommt also nicht darauf an, was auf deiner Lohnabrechnung steht. Die Elterngeldstelle legt für die Berechnung eigene Pauschalen zugrunde.