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Elterngeld im Überblick

Baby sitzt auf den Beinen der Mutter, während beide sich lachend anschauen.

Die Themen

1. Was ist Elterngeld?

Elterngeld einfach erklärt

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern bei der Erziehung und Betreuung ihres Kindes unterstützen soll. Das Besondere daran: Es hilft, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wenn du und dein Partner oder deine Partnerin nach der Geburt weniger oder gar nicht mehr arbeiten können. So wird die finanzielle Lebensgrundlage deiner Familie gesichert. Auch wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest, kannst du Elterngeld bekommen.

Es gibt drei Varianten von Elterngeld: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.

Du hast die Möglichkeit, diese Varianten miteinander zu kombinieren und so das für dich und deine Familie am besten geeignete Modell zu wählen. Die Höhe des Elterngeldes hängt von eurer persönlichen Lebenssituation und der gewählten Elterngeldvariante ab.

2. Die wichtigsten Voraussetzungen

Du fragst dich, ob du Elterngeld bekommen kannst? Hier findest du die wichtigsten Voraussetzungen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für das Elterngeld:

  • Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
  • Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Du wohnst in Deutschland.
  • Du bist nicht oder nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig.
  • Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen.

Elterngeld kannst du bekommen

  • für dein leibliches Kind.
  • für das leibliche Kind deiner Ehefrau oder deines Ehemannes oder deiner eingetragenen Lebenspartnerin oder deines eingetragenen Lebenspartners.
  • für dein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft. Dies gilt auch bei einer Stiefkindadoption.


Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch für dein Enkelkind, Urenkelkind, deine Nichte, deinen Neffen, deine Schwester oder deinen Bruder Elterngeld erhalten. Das ist möglich, wenn die Eltern des Kindes behindert, schwer krank oder gestorben sind.

Gut zu wissen:

Für das Elterngeld spielt es keine Rolle, in welchem Beschäftigungsverhältnis du stehst. Egal, ob du angestellt, selbstständig oder arbeitssuchend bist – du kannst Elterngeld bekommen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

3. Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?

Das Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes bezogen werden und wird in so genannten Lebensmonaten ausgezahlt. Diese Lebensmonate beginnen am Tag der Geburt und dauern jeweils einen Monat. Ein Beispiel: Ist dein Kind am 15. Februar geboren, läuft der 1. Lebensmonat vom 15. Februar bis zum 14. März, der 2. Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April usw.

Basiselterngeld:

  • Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Lebensmonate.
  • Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens einer nach der Geburt weniger Einkommen hat, gibt es zusätzlich 2 Partnermonate, also insgesamt 14 Monate.
  • Die Partnermonate kannst du auch in Anspruch nehmen, wenn du alleinerziehend bist.

ElterngeldPlus:

  • ElterngeldPlus kannst du doppelt so lange wie Basiselterngeld beziehen. Für einen Lebensmonat Basiselterngeld kannst du zwei Lebensmonate ElterngeldPlus erhalten.
  • Dadurch kannst du sogar insgesamt mehr Elterngeld erhalten, insbesondere wenn du in Teilzeit arbeitest.

Partnerschaftsbonus:

  • Als Partnerschaftsbonus gibt es für dich und deinen Partner bzw. deine Partnerin jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn ihr beide parallel zwischen 24 und 32 Stunden in Teilzeit arbeitet.
  • Den Partnerschaftsbonus kannst du auch in Anspruch nehmen, wenn du alleinerziehend bist.

In jedem Lebensmonat, in dem ihr beide gleichzeitig Elterngeld bezieht, verbraucht ihr zusammen 2 Monate Elterngeld. Ihr könnt das Elterngeld auch abwechselnd beziehen. Also erst du, dann dein Partner oder deine Partnerin oder umgekehrt. Ihr könnt den Bezug auch in den ersten 14 Lebensmonaten unterbrechen und später wieder aufnehmen – so wie es euch am besten passt.

Wichtige Hinweise:

Basiselterngeld kannst du nur in den ersten 14 Lebensmonaten deines Kindes beziehen. Danach gibt es nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus, und zwar maximal bis zum 32. Wenn dein Partner oder deine Partnerin ebenfalls Elterngeld beantragt, könnt ihr euch ab dem 14. Lebensmonat abwechseln. Beachte, dass der Elterngeldbezug nach dem 14. Lebensmonat lückenlos sein muss. Wenn du in einem Monat kein ElterngeldPlus beziehst, endet dein Elterngeldbezug automatisch. Auch wenn du noch Elterngeldmonate hast.

Mit diesen Optionen kannst du die Elterngeldmonate flexibel aufteilen und an eure individuellen Bedürfnisse anpassen, um die Zeit mit deinem Kind optimal zu gestalten.

Achtung:

Wenn du als Mutter Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen beziehst, zählen diese Monate als Basiselterngeldmonate. In dieser Zeit kannst du kein ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus beziehen.

Einschränkungen ab 1. April 2024

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten zusätzliche Einschränkungen beim Basiselterngeld: Basiselterngeld kann nur für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate gleichzeitig bezogen werden.

Ausnahmen gibt es für Eltern von besonders frühgeborenen Kindern (mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin), Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten. Diese Eltern können Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig bekommen.

Zusätzliche Monate für Eltern von Frühgeborenen

Wenn dein Kind sechs Wochen oder früher vor dem errechneten Termin geboren wird, bekommst du zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Monate geben dir mehr Zeit, dich um dein Frühchen zu kümmern:

  • Geburt mindestens 6 Wochen vor dem Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
  • Geburt mindestens 8 Wochen vor dem Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • Geburt mindestens 12 Wochen vor dem Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • Geburt mindestens 16 Wochen vor dem Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld


Beispiel: Dein Kind wird 9 Wochen vor dem errechneten Termin geboren. Dann erhältst du zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Monate kannst du auch als ElterngeldPlus nehmen und bekommst dann sogar vier zusätzliche Monate.

4. Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Wenn du mehrere Kinder hast, kannst du Zuschläge bekommen, z.B. bei Zwillingen oder älteren Geschwistern.

Mindestsätze – auch ohne Einkommen

Den Mindestbetrag von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim ElterngeldPlus kannst du auch bekommen, wenn du vorher kein Einkommen hattest. Das gilt auch, wenn du nach der Geburt genauso viel verdienst wie vorher.

Höhe des Basiselterngeldes

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent deines Nettoeinkommens vor der Geburt, das nach der Geburt wegfällt. Konkret bedeutet das: In einkommenslosen Monaten bekommst du 65 % deines Nettoeinkommens vor der Geburt. In Monaten mit Einkommen erhältst du 65 % der Differenz zwischen deinem Einkommen vor und nach der Geburt. Als Nettoeinkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro angerechnet.

Mehr Elterngeld für Geringverdienende

Wenn du vor der Geburt weniger als 1.240 Euro netto verdient hast, bekommst du mehr Elterngeld. Der Prozentsatz deines Einkommens, den du als Elterngeld erhältst, steigt:

Einkommen zwischen 1.240 und 1.200 Euro: Der Prozentsatz steigt in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommst du 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommst du 65,2 % und so weiter.

Einkommen zwischen 1.200 und 1.000 Euro: Du bekommst 67 %.

Einkommen unter 1.000 Euro: Der Prozentsatz steigt in kleinen Schritten bis auf 100 %. Je 2 Euro, die dein Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommst du 67,1 %, bei 996 Euro bekommst du 67,2 % und so weiter.

Unabhängig davon, wie viel du vor der Geburt verdient hast, bekommst du in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag.

Höhe von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. Es ist jedoch auf die Hälfte dessen begrenzt, was du als Basiselterngeld bekommen würdest, wenn du nach der Geburt kein Einkommen hättest. Dies nennt man den „Deckelungsbetrag“. Dafür kannst du ElterngeldPlus doppelt so lange beziehen wie Basiselterngeld.

Ohne Einkommen nach der Geburt ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Das Elterngeld wird dann insgesamt nicht gekürzt, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt.

Mit Einkommen nach der Geburt (z.B. Teilzeit) kann das ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld ohne Einkommen.

Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie das ElterngeldPlus.

Info als Icon symbolisiert eine wichtige Information zum Elterngeld.
Regelungen im Detail:

Weitere Informationen zum Elterngeld findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: familienportal.de

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