1. Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Als Arbeitnehmer kannst du diese Auszeit von deinem Arbeitgeber verlangen und Elternzeit anmelden. Während dieser Zeit musst du nicht arbeiten und erhältst kein Gehalt. Als Ausgleich kannst du Elterngeld beantragen. In Deutschland ersetzt die Elternzeit auch den Vaterschaftsurlaub, den es in anderen Ländern gibt.
Elternzeit kannst du bis zum 3. Geburtstag deines Kindes nehmen. Ein Teil davon kann auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes genommen werden. So kannst du deine Elternzeit flexibel gestalten und dann nehmen, wenn du sie wirklich brauchst.
Während der Elternzeit hast du einen besonderen Kündigungsschutz und kannst danach in der Regel an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren.
Wer kann Elternzeit anmelden?
Elternzeit kannst du unter folgenden Voraussetzungen nehmen:
- Du bist Arbeitnehmer.
- Du lebst mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
- Während der Elternzeit arbeitest du entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche.
2. Wann und wie muss ich Elternzeit anmelden?
Du musst keinen Antrag auf Elternzeit stellen, sondern diese nur fristgerecht vor dem gewünschten Beginn schriftlich bei deinem Arbeitgeber anmelden.
Wenn du die Elternzeit direkt nach der Geburt deines Kindes antreten möchtest, musst du Folgendes beachten:
Für die Mutter: Deine Elternzeit beginnt nach dem Ende der Mutterschutzfrist, also in der Regel 8 Wochen nach der Geburt. Es genügt, wenn du die Elternzeit 7 Wochen vor Ende dieser Frist anmeldest.
Für den Vater oder den anderen Elternteil: Du musst die Elternzeit 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin anmelden.
Folgende Fristen solltest du bei der Anmeldung beachten:
- Elternzeit vor dem 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit
- Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit
Lass dir von deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass du die Elternzeit angemeldet hast. Die Bestätigung sollte enthalten, von wann bis wann du Elternzeit nehmen willst und wann du die Elternzeit angemeldet hast.
Gib in der Anmeldung genau an, wann du in Elternzeit gehen möchtest. Falls dein Kind vor oder nach dem errechneten Termin geboren wird, beginnt die Elternzeit ab dem tatsächlichen Geburtstag. Möchtest du vor der Geburt zu Hause bleiben, kannst du Urlaub nehmen.
3. Kündigungsschutz während der Elternzeit
Während der Elternzeit darf dir dein Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen kündigen. Der besondere Kündigungsschutz beginnt, sobald du deine Elternzeit anmeldest, frühestens jedoch eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist.
Kündigungsschutz bei Teilzeit
Der besondere Kündigungsschutz gilt auch, wenn du während der Elternzeit Teilzeit arbeitest. Dieser Schutz bezieht sich jedoch nur auf dein bestehendes Arbeitsverhältnis, nicht auf eine eventuelle Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber.
Hast du bereits vor der Geburt in Teilzeit gearbeitet und setzt diese Arbeit nach der Geburt unverändert fort, gilt der Kündigungsschutz auch ohne Elternzeit – allerdings nur, solange du Elterngeld beziehst.
4. Kann ich die Elternzeit verlängern oder verkürzen?
Verlängerung der Elternzeit
Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Wenn du weniger als 3 Jahre angemeldet hast, kannst du die Elternzeit verlängern – entweder direkt im Anschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Was ist der Bindungszeitraum?
Wenn du Elternzeit für die Zeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes anmeldest, musst du dich schon bei der Anmeldung festlegen, wie du die nächsten zwei Jahre nutzen möchtest. Das nennt man „Bindungszeitraum“.
Innerhalb dieses Zeitraums kannst du deine Elternzeit nur verlängern, wenn dein Arbeitgeber dem zustimmt. Erst nach Ablauf dieser zwei Jahre kannst du den verbleibenden Elternzeitanspruch frei nutzen, ohne dass du die Erlaubnis deines Arbeitgebers brauchst.
Dein Arbeitgeber muss bei deinem Antrag auf Verlängerung immer abwägen, welche Gründe für ihn und welche für dich sprechen. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen du auch ohne Zustimmung verlängern kannst. Zum Beispiel, wenn der andere Elternteil aus einem wichtigen Grund nicht mehr verfügbar ist und du deshalb die Betreuung übernehmen musst.
Reiche deinen Verlängerungswunsch schriftlich bei deinem Arbeitgeber ein und gib genau an, von wann bis wann du die zusätzliche Elternzeit nehmen möchtest. Je früher du dich meldest, desto besser! Beachte dabei die Fristen.
Verkürzung der Elternzeit
Wenn du deine Elternzeit verkürzen möchtest, benötigst du in der Regel die Zustimmung deines Arbeitgebers. Es gibt allerdings Ausnahmen:
- Wenn du während der Elternzeit schwanger wirst: Als Mutter kannst du die Elternzeit beenden, um in Mutterschutz zu gehen.
- Wenn ein weiteres Kind kommt: Du kannst die Elternzeit für dein erstes Kind beenden. Dein Arbeitgeber kann dies nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
- In Härtefällen: Bei schweren gesundheitlichen oder familiären Problemen kannst du ebenfalls eine vorzeitige Beendigung beantragen.
In jedem Fall sollte dein Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen reagieren. Ablehnungen müssen schriftlich und gut begründet sein.