1. Stillen und Arbeiten kombinieren
Stillen und Arbeiten ist nicht immer einfach. Deshalb gibt es einige Richtlinien, die das Stillen während der Arbeitszeit erleichtern sollen. Bis zum ersten Geburtstag deines Kindes muss dir dein Arbeitgeber dafür Zeit geben – mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal eine ganze Stunde pro Tag. Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber mündlich oder schriftlich mitteilst, dass du stillen möchtest. Du musst diese Stillzeiten nicht nacharbeiten und dein Lohn darf nicht gekürzt werden. Und keine Sorge, diese Zeiten werden auch nicht von deinen Ruhezeiten abgezogen.
Du kannst selbst entscheiden, wo, wann und wie lange du stillen möchtest. Wenn du dich mit deinem Arbeitgeber nicht einigen kannst, hilft dir die Aufsichtsbehörde. Auch wenn du Teilzeit arbeitest, hast du Anspruch auf Stillzeiten. Du solltest aber auf die Interessen deines Arbeitgebers Rücksicht nehmen und die Stillzeiten so legen, dass möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt. Dasselbe gilt für das Abpumpen.
Wenn du mehr als 8 Stunden arbeitest, ohne eine Pause von mindestens 2 Stunden zu machen, hast du zweimal täglich Anspruch auf mindestens 45 Minuten zum Stillen. Wenn es in der Nähe deines Arbeitsplatzes keine Möglichkeit zum Stillen gibt, kannst du eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten verlangen.
2. Praktische Tipps für stillende Mütter
Stillen und arbeiten: Wie geht das am besten? Als stillende Mutter ist es nicht immer einfach, wieder in den Beruf einzusteigen. Hier findest du einige Tipps, die dir den Wiedereinstieg erleichtern.
- Baby an den Arbeitsplatz mitnehmen: Besonders bei Selbstständigen eine gute Lösung, solange das Baby noch klein ist und viel schläft.
- Baby in einer Kita in der Nähe stillen: Eine gute Möglichkeit, besonders wenn es eine Betriebs-Kita gibt.
- Baby zum Stillen an den Arbeitsplatz bringen lassen: Wenn der Partner in Elternzeit ist oder eine andere Betreuungsperson das Baby bringen kann.
- Stillzeiten an den Beginn oder das Ende der Arbeitszeit legen: So kannst du die Dauer deiner Arbeit verkürzen.
- Muttermilch abpumpen: Voll stillende Mütter sollten alle drei bis vier Stunden abpumpen können und eine Möglichkeit haben, die Milch gekühlt aufzubewahren.
3. Das Stillbeschäftigungsverbot
Stillende Mütter genießen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Das Stillbeschäftigungsverbot gemäß § 12 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gilt, solange du stillst und eine Gefährdung durch bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen besteht. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass das Stillbeschäftigungsverbot zeitlich begrenzt ist. Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die die Dauer des Verbots auf eine bestimmte Zeitspanne beschränkt.
Wie erhalte ich ein Stillbeschäftigungsverbot?
Sobald du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du stillst, muss er prüfen, ob ein Stillverbot notwendig ist. Dies wird in der Regel durch eine formlose Stillbescheinigung des Arztes oder der Hebamme nachgewiesen. Wenn dein Arbeitsplatz mit unzulässigen Tätigkeiten verbunden ist, muss dein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aussprechen. Besonders betroffen sind Zahnärztinnen, Tierärztinnen und Pilotinnen/Flugbegleiterinnen.
Aber auch andere Tätigkeitsbereiche sind betroffen. Besonders problematisch sind folgende Arbeitsbedingungen:
- Gefahrstoffe: Dazu zählen beispielsweise Bleie oder Bleiderivate.
- Biostoffe: Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppen 2, 3 oder 4.
- Physikalische Einwirkungen: Arbeitsumgebungen mit ionisierender oder nicht ionisierender Strahlung.
- Belastende Arbeitsumgebung: Arbeiten in Überdruckräumen oder im Bergbau unter Tage.
- Sonstiges: Akkordarbeit, Fleißarbeit oder getaktete Arbeit mit hohem Arbeitstempo
Sprich mit deinem Arbeitgeber und ziehe den Arbeitsschutzbeauftragten in das Gespräch mit ein. Weise darauf hin, dass dein Arbeitgeber das Entgelt für das Beschäftigungsverbot zu 100 % von der Krankenkasse erstattet bekommt und somit finanziell nicht belastet wird. Hilfreich sind auch konstruktive Vorschläge, wie dein Ausfall im Betrieb kompensiert werden kann.