Jetzt Elterngeld optimieren und Termin sichern

Kann ich zum Stillen freigestellt werden?

Junge Mutter stillt ihr Baby im Wohnzimmer.

Die Themen

1. Stillen und Arbeiten kombinieren

Stillen und Arbeiten ist nicht immer einfach. Deshalb gibt es einige Richtlinien, die das Stillen während der Arbeitszeit erleichtern sollen. Bis zum ersten Geburtstag deines Kindes muss dir dein Arbeitgeber dafür Zeit geben – mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal eine ganze Stunde pro Tag. Wichtig ist, dass du deinem Arbeitgeber mündlich oder schriftlich mitteilst, dass du stillen möchtest. Du musst diese Stillzeiten nicht nacharbeiten und dein Lohn darf nicht gekürzt werden. Und keine Sorge, diese Zeiten werden auch nicht von deinen Ruhezeiten abgezogen.

Du kannst selbst entscheiden, wo, wann und wie lange du stillen möchtest. Wenn du dich mit deinem Arbeitgeber nicht einigen kannst, hilft dir die Aufsichtsbehörde. Auch wenn du Teilzeit arbeitest, hast du Anspruch auf Stillzeiten. Du solltest aber auf die Interessen deines Arbeitgebers Rücksicht nehmen und die Stillzeiten so legen, dass möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt. Dasselbe gilt für das Abpumpen.

Gut zu wissen:

Wenn du mehr als 8 Stunden arbeitest, ohne eine Pause von mindestens 2 Stunden zu machen, hast du zweimal täglich Anspruch auf mindestens 45 Minuten zum Stillen. Wenn es in der Nähe deines Arbeitsplatzes keine Möglichkeit zum Stillen gibt, kannst du eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten verlangen.

2. Schutz für stillende Mütter

Dein Arbeitgeber muss dich und dein Kind vor Gesundheitsgefahren schützen. Er muss dir ermöglichen, deine Arbeit bei Bedarf kurz zu unterbrechen. Dabei darf kein gefährlicher Stress entstehen.

Außerdem muss dein Arbeitgeber dir die Möglichkeit geben, dich während der Pausen im Sitzen oder Liegen auszuruhen. Diese Ruhezeiten dürfen nicht zu einer Minderung deines Arbeitsentgelts oder zu Nacharbeit führen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um dich und dein Kind zu schützen.

3. Das Still-Beschäftigungsverbot

Stillende Mütter genießen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Das Stillbeschäftigungsverbot gemäß § 12 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gilt, solange du stillst und eine Gefährdung durch bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen besteht. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass das Stillbeschäftigungsverbot zeitlich begrenzt ist. Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die die Dauer des Verbots auf eine bestimmte Zeitspanne beschränkt.

Wie erhalte ich ein Still-Beschäftigungsverbot?

Sobald du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du stillst, muss er prüfen, ob ein Stillverbot notwendig ist. Dies wird in der Regel durch eine formlose Stillbescheinigung des Arztes oder der Hebamme nachgewiesen. Wenn dein Arbeitsplatz mit unzulässigen Tätigkeiten verbunden ist, muss dein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aussprechen. Besonders betroffen sind Zahnärztinnen, Tierärztinnen und Pilotinnen/ Flugbegleiterinnen.

Aber auch andere Tätigkeitsbereiche sind betroffen. Besonders problematisch sind folgende Arbeitsbedingungen:

  • Gefahrstoffe: Dazu zählen beispielsweise Bleie oder Bleiderivate.
  • Biostoffe: Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppen 2, 3 oder 4.
  • Physikalische Einwirkungen: Arbeitsumgebungen mit ionisierender oder nicht ionisierender Strahlung.
  • Belastende Arbeitsumgebung: Arbeiten in Überdruckräumen oder im Bergbau unter Tage.
  • Sonstiges: Akkordarbeit, Fleißarbeit oder getaktete Arbeit mit hohem Arbeitstempo
Tipp:

Sprich mit deinem Arbeitgeber und ziehe den Arbeitsschutzbeauftragten in das Gespräch mit ein. Weise darauf hin, dass dein Arbeitgeber das Entgelt für das Beschäftigungsverbot zu 100 % von der Krankenkasse erstattet bekommt und somit finanziell nicht belastet wird.

Stillen und Arbeiten: Still-BV und Elternzeit kombinieren

Wenn du ein Still-Beschäftigungsverbot hast, kann sich das auf deine Elternzeit auswirken. Während dieser Zeit darfst du nicht arbeiten, bekommst aber weiterhin dein volles Gehalt. Wichtig zu wissen: Diese Zeit zählt nicht als Elternzeit.

Das bedeutet, dass du deine Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt nehmen kannst. Die Elternzeit beginnt erst, wenn du nach dem Still-BV deine Arbeit wieder aufnimmst oder offiziell Elternzeit beantragst. Beachte dabei die Anmeldefristen.

Wichtige Punkte:

  • Die Zeit des Still-BV wird nicht auf die Elternzeit angerechnet.
  • Der Anspruch auf Elterngeld bleibt erhalten. Daraus ergeben sich interessante Kombinationsmöglichkeiten.
  • Elterngeld kann bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, muss aber spätestens in den ersten drei Lebensmonaten beantragt werden, um den vollen Anspruch zu erhalten.
  • Falls du deine Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz nehmen möchtest, solltest du den Antrag rechtzeitig stellen.
Tipp:

Die Kombination aus Still-Beschäftigungsverbot, Elternzeit und Elterngeld kann kompliziert sein, bietet aber auch viele Chancen. Je nachdem, wie du deine Elternzeit planst, kannst du finanzielle Vorteile nutzen und mehr Zeit mit deinem Kind verbringen. Unser Team von Elterngeld Buddy berät dich individuell zu deinen Möglichkeiten und unterstützt dich dabei, die optimale Lösung für deine Familie zu finden. Wir helfen dir, alle Fristen einzuhalten und die bestmögliche Kombination aus Stillzeit, Elternzeit und Elterngeld zu wählen. Melde dich bei uns für eine persönliche Beratung!

Info als Icon symbolisiert eine wichtige Information zum Elterngeld.
Regelungen im Detail:

Weitere Informationen zum Elterngeld findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: familienportal.de