Jetzt in die Warteliste eintragen und 10% sparen

Urlaubsanspruch in der Elternzeit

Nahaufnahme eines Babys, das am Strand auf einer blauen Decke sitzt, mit sandigen Füßen.

Die Themen

1. Wie viel kann mein Arbeitgeber kürzen?

Während der Elternzeit kann dein Arbeitgeber deinen jährlichen Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Das heißt, wenn du ein Jahr Elternzeit nimmst, verlierst du deinen gesamten Erholungsurlaub für dieses Jahr. Bist du jedoch nur für einen Teil eines Kalendermonats in Elternzeit, bleibt dein Jahresurlaub ungekürzt.

2. Verfällt mein Resturlaub?

Dein Resturlaub verfällt nicht während der Elternzeit. Unabhängig davon, wie dein Arbeitgeber den Resturlaub normalerweise ins nächste Jahr überträgt, kannst du deinen Resturlaub nach der Elternzeit nehmen.

Das gilt auch, wenn du während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommst und direkt eine zweite Elternzeit anschließt. Dein Resturlaub wird übertragen und steht dir nach der zweiten Elternzeit zur Verfügung.

Endet dein Arbeitsverhältnis während oder am Ende der Elternzeit, wird dir dein Resturlaub ausbezahlt. Wenn du vor der Elternzeit mehr Urlaub genommen hast, als dir zusteht, kann dein Arbeitgeber den Urlaub nach der Elternzeit entsprechend kürzen.

3. Urlaubsanspruch in Teilzeit

Wenn du während der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber Teilzeit arbeitest, ändert sich normalerweise nichts an deinem Urlaubsanspruch. Dein Erholungsurlaub wird nicht gekürzt und der Resturlaub verfällt wie gewohnt.

Sobald deine Teilzeitarbeit jedoch weniger Arbeitstage pro Woche umfasst, wird dein Urlaubsanspruch angepasst. Ein Beispiel: Hattest du vorher 30 Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen pro Woche, hast du bei einer Reduzierung auf 3 Arbeitstage pro Woche nur noch 18 Urlaubstage.

Achtung:

Arbeitest du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit, kann dein ursprünglicher Arbeitgeber deinen Urlaubsanspruch kürzen. Normalerweise hast du dann bei dem neuen Arbeitgeber einen eigenen Urlaubsanspruch.

4. Elternzeit während eines Sonderurlaubs

Du kannst nur während eines aktiven Arbeitsverhältnisses Elternzeit nehmen. Während eines Sonderurlaubs arbeitest du ohnehin nicht, daher ist Elternzeit während eines Sonderurlaubs nicht möglich.

Nach dem Sonderurlaub nimmst du normalerweise deine Arbeit wieder auf.

Info als Icon symbolisiert eine wichtige Information zum Elterngeld.
Regelungen im Detail:

Weitere Informationen zum Elterngeld findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: familienportal.de

Warteliste: Spare 10% beim Elterngeldantrag

Erhalte Neuigkeiten, Tipps und Tricks rund um Elterngeld und Elternzeit.