1. Was ist der Partnerschaftsbonus?
Mit dem Partnerschaftsbonus könnt ihr als Eltern jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ihr gleichzeitig in Teilzeit arbeitet. Je nach eurem Einkommen könnt ihr dabei pro Elternteil zwischen 150 und 900 Euro monatlich bekommen. Somit könnt ihr also mindestens 1.200 Euro und maximal 7.200 Euro zusätzlich mit dem Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bekommen.
Diese Regelung ist auch dann interessant, wenn ihr getrennt erzieht – oder sogar alleinerziehend seid.
Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld
Damit ihr den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld nutzen könnt, müsst ihr folgende Bedingungen erfüllen:
- Gleichzeitige Teilzeit-Arbeit: Beide Elternteile arbeiten im Durchschnitt 24 bis 32 Stunden pro Woche. Es zählt der Monatsdurchschnitt, nicht jede einzelne Woche.
- Zusammenhängende Monate: Ihr beantragt den Bonus für mindestens 2 und höchstens 4 Lebensmonate. Diese Monate müssen direkt aufeinander folgen.
- Gemeinsame Beantragung: Beide Elternteile müssen den Bonus gemeinsam nutzen.
Ein großer Vorteil: Der Partnerschaftsbonus kann auch genutzt werden, wenn ihr getrennt erzieht, oder – falls du alleinerziehend bist – sogar allein.
Solltet ihr in einem Lebensmonat weniger als 24 oder mehr als 32 Stunden arbeiten, müsst ihr den Partnerschaftsbonus für diesen Monat zurückzahlen. Auch wenn nur einer von euch die Bedingungen nicht einhält, verliert ihr beide den Bonus für diesen Monat.
Die gute Nachricht: Die übrigen Monate bleiben davon unberührt! Das heißt, wenn ihr die Voraussetzungen in mindestens zwei Lebensmonaten erfüllt, dürft ihr den Partnerschaftsbonus für diese Monate behalten.
2. Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld?
Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie das ElterngeldPlus: abhängig von eurem Einkommen vor und nach der Geburt. Pro Elternteil liegt der Bonus zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Weitere Informationen zum Zuverdienst beim Elterngeld findest du hier. Wenn ihr mehrere Kinder habt, können zusätzliche Zuschläge dazu kommen, etwa bei Zwillingen oder Geschwisterkindern.
Beide Eltern verdienen vor der Geburt 2.600 Euro netto (40 Std./Woche) in Steuerklasse 4.
Basiselterngeld: 1.690 Euro
ElterngeldPlus: 845 Euro
Die Eltern arbeiten nur während des Partnerschaftsbonus – während des Elterngeldbezugs wird kein weiteres Einkommen erzielt.
Einkommen bei 24 Stunden/ Woche: 1.700 Euro netto
ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus): 565 Euro
Der Partnerschaftsbonus wird pro Elternteil von 845 Euro auf 565 Euro monatlich gekürzt, da beide über der Zuverdienstgrenze verdienen. Jeder Elternteil erhält inkl. dem Bonus 2.285 Euro monatlich – das sind insgesamt 4.570 Euro in der Familienkasse.
Geht ein Elternteil Vollzeit arbeiten und der andere reduziert seine Arbeitszeit auf beispielsweise 16 Wochenstunden, ergibt sich ein anderes Bild: Der Elternteil mit 16 Stunden erhält rund 1.200 Euro netto, zusammen 3.640 Euro – rund 800 Euro weniger als mit dem Partnerschaftsbonus!
Weitere Vorteile mit dem Partnerschaftsbonus beim Elterngeld
Mit dem Partnerschaftsbonus gewinnen Eltern nicht nur wertvolle Zeit mit ihrem Kind, sondern erhalten dafür auch noch einen zusätzlichen Bonus. Wenn ein Elternteil ohnehin Teilzeit arbeiten möchte, ist der Partnerschaftsbonus besonders attraktiv. Mit etwas Planung lässt sich der Bonus für beide Elternteile in der Regel gut umsetzen.
Der Partnerschaftsbonus zählt zu den ElterngeldPlus-Monaten mit Zuverdienst, weshalb ein Durchschnittseinkommen pro Monat gebildet. Es empfiehlt sich daher, in den übrigen ElterngeldPlus-Monaten unterhalb der Zuverdienstgrenze zu arbeiten, um den Partnerschaftsbonus abzugsfrei zu erhalten.
Vorsicht bei der Planung! Wird der Partnerschaftsbonus nachträglich beim Elterngeld beantragt, hat dies Einfluss auf die weiteren ElterngeldPlus-Monate mit Zuverdienst. Wurde vorher knapp an der persönlichen Zuverdienstgrenze gearbeitet, kann es ggf. zu Rückzahlungen kommen. Wir empfehlen daher, den Partnerschaftsbonus von Anfang an mit zu beantragen.
3. Partnerschaftsbonus vs. Partnermonate
Ein häufiger Irrtum: Der Partnerschaftsbonus wird oft mit den sogenannten Partnermonaten verwechselt.
- Partnermonate: Zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld, wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen.
- Partnerschaftsbonus: Bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus pro Elternteil, wenn beide Eltern parallel Teilzeit arbeiten.
Beide Modelle könnt ihr nutzen – sogar als Alleinerziehende oder getrennt Erziehende.
Mehr Zeit und Geld für die Familie
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot mit vielen Vorteilen – für mehr Familien als man denkt. Egal, ob ihr gemeinsam oder getrennt erzieht, ob ihr alleinerziehend seid oder gerade eure Elternzeit plant: Es lohnt sich, den Partnerschaftsbonus genauer unter die Lupe zu nehmen. In keiner anderen Konstellation bekommt ihr Geld dafür, dass ihr eure Arbeitszeit reduziert und mehr Zeit mit eurem Kind verbringt. Es ist nur ein begrenzter Zeitraum, der viele Möglichkeiten für eure Familie bietet.
Lass dich individuell beraten, um herauszufinden, wie der Partnerschaftsbonus für deine Familie passt. So findest du den besten Weg durch den Elterngeld-Dschungel!