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Wie kann ich mein Elterngeld erhöhen?

Mehrere Geldscheine liegen gestapelt auf einer Spardose. Die Geldscheine stehen fürs Elterngeld erhöhen.

Die Themen

1. Tipps für Angestellte

Elterngeldrelevantes Einkommen

Wenn du angestellt bist und dein Elterngeld erhöhen möchtest, gibt es einige Tipps und Tricks, wie du dein Elterngeld erhöhen kannst. Hier erfährst du, wie du das Beste aus deinem elterngeldrelevanten Bruttoeinkommen herausholen kannst.

1. Bemessungszeitraum für ein höheres Elterngeld festlegen

Der erste Schritt besteht darin, den maßgeblichen Bemessungszeitraum festzulegen. Das ist der Zeitraum, der für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Für die Mutter sind das 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Für den anderen Elternteil sind es 12 Monate vor der Geburt des Neugeborenen. Sobald dieses feststeht, kann geprüft werden, wie das elterngeldrelevante Bruttoeinkommen optimiert werden kann. Dadurch kann sich dein Elterngeld erhöhen.

2. Auf Entgeltumwandlungen verzichten

Viele Beschäftigte nutzen die Steuerfreiheit von Entgeltbestandteilen zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge. Was oft vergessen wird: Durch die Steuerfreiheit fließt das geringere Gehalt in die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld ein.

Beispiel:

Nehmen wir an, du hast ein laufendes zu versteuerndes Bruttoeinkommen in Höhe von 3.000 Euro, von dem aber 200 Euro im Rahmen der Entgeltumwandlung steuerfrei gestellt werden. Für das Elterngeld sind also nur noch 2.800 Euro relevant. Bei Steuerklasse 1 sind das knapp 70 Euro weniger Basiselterngeld im Monat.

3. Einmalzahlungen verteilen

Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Prämien werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. Du kannst aber mit deinem Arbeitgeber besprechen, ob diese Einmalzahlungen auf die laufenden Monate verteilt werden können. Das kann sich positiv auf dein Elterngeld auswirken.

So erhöhst du dein Elterngeld

Beispiel:

Du verdienst 3.000 Euro im Monat und erhältst im November eine Einmalzahlung von 3.000 Euro. Dein Elterngeld beträgt dann 1.206 Euro pro Lebensmonat. Wird die Einmalzahlung auf alle Monate verteilt, erhöht sich dein Bruttoeinkommen um durchschnittlich 250 Euro auf 3.250 Euro, was zu einem Basiselterngeldanspruch von 1.290 Euro führt – über 80 Euro mehr im Monat!

Tipp:

Sprich am besten schon bei Kinderwunsch, spätestens aber bei Bekanntwerden der Schwangerschaft mit deinem Arbeitgeber darüber. Mit jedem Monat, der verstreicht, wird der Effekt geringer.

4. Lohnerhöhungen und Überstunden

Vielleicht ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Gehaltsverhandlungen. Auch Überstunden können helfen: Statt sie abzufeiern, kannst du deinen Arbeitgeber bitten, die Überstunden mit deinem Gehalt zu verrechnen. So erhöht sich dein elterngeldrelevantes Bruttoeinkommen.

Diese Tipps können dir helfen, dein Elterngeld zu maximieren. Denke daran, rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, um das Beste herauszuholen!

2. Tipps für Selbständige

Elterngeldrelevantes Einkommen

Wenn du selbstständig bist, gibt es auch ein paar Tricks, mit denen du dein Elterngeld erhöhen kannst. Hier erfährst du, worauf du in der Selbstständigkeit achten musst, um das Beste aus deinem Elterngeld zu machen.

1. Den richtigen Bemessungszeitraum für ein höheres Elterngeld bestimmen

Der erste Schritt besteht darin, den Bemessungszeitraum und das maßgebliche Einkommen zu bestimmen. Grundsätzlich ist das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes maßgeblich. Es gibt aber auch Verschiebungstatbestände, durch die ein anderes Kalenderjahr zugrunde gelegt werden kann.

2. Gewinn für das Elterngeld erhöhen

Um den Höchstbetrag des Elterngeldes zu erreichen, solltest du prüfen, ob es sich lohnt, deinen zu versteuernden Gewinn zu erhöhen. Hier sind einige Möglichkeiten, wie du das tun kannst:

Betriebseinnahmen steuern: Versuche, deine Betriebseinnahmen – je nach Gewinnermittlungsart – im Kalenderjahr des Bemessungszeitraums zu erhalten oder zu verbuchen. Insbesondere um den Jahreswechsel herum kannst du die Rechnungsstellung und den Zahlungseingang steuern. Dies ist auch dann sinnvoll, wenn ein Kinderwunsch besteht, die Schwangerschaft aber noch nicht bestätigt ist.

Betriebsausgaben steuern: Wie bei den Einnahmen solltest du versuchen, deine Betriebsausgaben außerhalb des Kalenderjahres des Bemessungszeitraums zu verbuchen. Auch hier solltest du deine Rechnungen und Zahlungsausgänge strategisch steuern, um deinen Gewinn im Bemessungszeitraum zu maximieren.

Tipp:

Diese Strategien solltest du bereits in Betracht ziehen, wenn du einen Kinderwunsch hast, und nicht erst, wenn die Schwangerschaft bestätigt ist. Besprich am besten alles frühzeitig mit deinem Steuer- und Elterngeldberater, um sicherzugehen, dass du die optimalen Entscheidungen triffst.

3. Lohnt sich der Steuerklassenwechsel?

Der Steuerklassenwechsel gilt als beliebter Trick, um mehr Elterngeld zu bekommen. Aber lohnt sich das wirklich? Hier erfährst du, worauf du achten solltest.

Bei einem Steuerklassenwechsel erhält der Elternteil mit der Steuerklasse 3 ein höheres Nettoeinkommen, während der andere Elternteil mit der Steuerklasse 5 deutlich weniger verdient. Bevor ihr wechselt, solltet ihr alles genau durchrechnen. Der Wechsel ist für ein Jahr bindend, also keine leichte Entscheidung. Achtet darauf, dass ihr als Paar ein möglichst hohes Haushaltseinkommen erzielt.

Beispiel:

Nehmen wir ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro. Mit Steuerklasse 4 bekommst du ein Basiselterngeld von 1.206 Euro. Mit Steuerklasse 3 sind es 1.381 Euro. Das klingt verlockend, aber bedenke: Der Partner in Steuerklasse 5 hat dann weniger Nettoeinkommen vor der Geburt.

Der Zeitpunkt ist entscheidend. Ein Steuerklassenwechsel wird nur berücksichtigt, wenn er den überwiegenden Teil des Bemessungszeitraums betrifft, also mindestens sieben von zwölf Monaten. Gilt die geänderte Steuerklasse genau sechs Monate, wird die Steuerklasse berücksichtigt, die näher am Geburtstermin liegt.

Info als Icon symbolisiert eine wichtige Information zum Elterngeld.
Regelungen im Detail:

Weitere Informationen zum Elterngeld findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: familienportal.de

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