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Wie viel kann ich beim Elterngeld dazuverdienen?

Vater sitzt mit seinem Baby im Wohnzimmer auf dem Boden und zeigt ihm eine Spardose.

Die Themen

1. Allgemeine Regelungen

Wenn du Elterngeld beziehst und nebenbei arbeiten möchtest, solltest du ein paar Dinge beachten. Hier bekommst du die wichtigsten Infos rund um das Thema Zuverdienst beim Elterngeld.

Maximale Arbeitszeit

Während des Elterngeldbezugs darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt 32 Stunden nicht überschreiten. Diese Regelung gilt sowohl für das Basiselterngeld als auch für das ElterngeldPlus. Es ist möglich, in einzelnen Wochen mehr und in anderen Wochen weniger zu arbeiten, solange der Durchschnitt von 32 Stunden über die Bezugsmonate eingehalten wird.

Ausnahme: Diese Grenze gilt nicht für Tätigkeiten während einer Ausbildung oder für Tagespflegepersonen, die bis zu fünf Kinder betreuen.

Nachweis bei Teilzeitarbeit

Wenn du in Teilzeit arbeiten möchtest, musst du angeben, wie viele Stunden du arbeiten willst und wie viel du verdienst. Dazu solltest du bei deinem Elterngeldantrag eine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber einreichen.

Das Elterngeld wird zunächst vorläufig gezahlt, basierend auf deinen Angaben. Am Ende der Bezugszeit prüft die Elterngeldstelle, wie viel du tatsächlich verdient hast. Dazu legst du alle Gehaltsabrechnungen für diesen Zeitraum vor. Wenn du mehr verdient hast, als du angegeben hast, musst du zu viel gezahltes Elterngeld zurückzahlen. Hast du weniger verdient, bekommst du den fehlenden Betrag nachgezahlt.

Monatlicher Zuverdienst beim Elterngeld

Es kann vorkommen, dass dein Zuverdienst nach der Geburt nicht jeden Monat gleich ist. Vielleicht arbeitest du anfangs weniger und später mehr. Dadurch ändert sich auch der Unterschied zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen nach der Geburt. Trotzdem wird dein Elterngeld nicht für jeden Monat einzeln berechnet.

Stattdessen wird ein Durchschnitt gebildet:

  • Für Monate mit Basiselterngeld zählt das durchschnittliche Einkommen in diesen Monaten.
  • Für Monate mit ElterngeldPlus wird ein anderer Durchschnitt berechnet.
  • Monate ohne Einkommen werden extra berechnet und fließen nicht in den Durchschnitt ein.
Stundenanzahl beim Partnerschaftsbonus

Beim Partnerschaftsbonus müssen beide Elternteile im Gegensatz zum herkömmlichen Zuverdienst durchschnittlich 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Es zählt der Monatsdurchschnitt, nicht jede einzelne Woche.

2. Basiselterngeld und Zuverdienst

Ein Zuverdienst neben dem Basiselterngeld lohnt sich in der Regel nicht, da es außer den Werbungskosten grundsätzlich keinen anrechnungsfreien Betrag gibt. Das bedeutet, dass beim Basiselterngeld ab dem ersten hinzuverdienten Euro eine Kürzung des Elterngeldes erfolgt. Dadurch verringert sich die Höhe des Elterngeldes erheblich, so dass sich ein Wechsel zum ElterngeldPlus in der Regel eher lohnt. Das Basiselterngeld kann auf den Mindestbetrag von 300 Euro gekürzt werden, wenn der Zuverdienst höher ausfällt.

Beispiel:

Die Mutter verdient im Bemessungszeitraum um die 2.500 Euro netto. Sie entscheidet sich in Teilzeit nach der Geburt mit 16 Stunden/ Woche wieder einzusteigen. Ihr Nettoeinkommen beträgt nach der Geburt 1.000 Euro.

Wegfallendes Erwerbseinkommen: 1.500 Euro (2.500 Euro – 1.000 Euro)

Basiselterngeld Anspruch ohne Teilzeit: 1.625 Euro
Basiselterngeld Anspruch bei Teilzeit: 975 Euro (65% von 1.500 Euro)

Das Beispiel macht deutlich, wie hoch die Abzüge beim Hinzuverdienst vom Basiselterngeld sind. Der Mutter werden rund 650 Euro vom Elterngeld abgezogen, wenn sie während des Basiselterngeldbezugs arbeiten geht.

3. ElterngeldPlus und Zuverdienst

Für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten, bietet das ElterngeldPlus eine gute Möglichkeit. Sie können so das Elterngeld mit dem Zuverdienst aufbessern und ihre Elterngeld-Bezugsdauer verlängern.

Zuverdienstgrenze beim ElterngeldPlus

Dein Zuverdienst wird beim Elterngeld immer mit angerechnet. Beim ElterngeldPlus gibt es jedoch eine Möglichkeit, dass dir nichts vom Elterngeld abgezogen wird. Eine einfache Faustregel hilft dir, den Überblick zu behalten: Dein Nettoeinkommen nach der Geburt sollte höchstens halb so hoch sein wie dein Nettoeinkommen vor der Geburt. Wie das Basiselterngeld kann auch das Elterngeld Plus nur auf den Mindestsatz von 150 Euro gekürzt werden, wenn dein Zuverdienst höher ausfällt.

Bitte beachte, dass die Elterngeldstelle das Nettoeinkommen nach einem eigenen Verfahren aus dem Bruttoeinkommen vor der Geburt errechnet. Das errechnete Netto kann daher von deinem tatsächlichen Netto abweichen. Es empfiehlt sich, den genauen Betrag in einem persönlichen Beratungsgespräch zu ermitteln, um den Zuverdienst optimal planen zu können.

Diese Regelung gilt allerdings nur bis zu dem aktuellen Höchstbetrag von 2.770 Euro im Monat. Wer vor der Geburt mehr verdient hat und sich für das ElterngeldPlus entscheidet, für den gilt die 50-Prozent-Regelung nicht.

Zuverdienst beim Elterngeld gut planen

Plane den Zuverdienst beim Elterngeld gut – du kannst die Arbeitszeit nicht einfach halbieren. Berechne immer individuell, wie viele Stunden du maximal arbeiten kannst, bevor dein Nettoeinkommen zu hoch wird und das Elterngeld dadurch zu niedrig ausfällt.

Beispiel 1: Zuverdienst unter 50%

Die Mutter verdient im Bemessungszeitraum um die 2.000 Euro netto. Sie entscheidet sich in Teilzeit nach der Geburt mit 16 Stunden/ Woche wieder einzusteigen. Ihr Nettoeinkommen beträgt nach der Geburt 800 Euro.

Basiselterngeld Anspruch ohne Teilzeit: 1.300 Euro
ElterngeldPlus Anspruch mit/ohne Teilzeit: 650 Euro

ElterngeldPlus inkl. Zuverdienst: 1.450 Euro (650 Euro + 800 Euro)

Beispiel 2: Zuverdienst über 50%

Gleiche Grundvoraussetzungen. Die Mutter entscheidet sich in Teilzeit nach der Geburt mit 24 Stunden/ Woche wieder einzusteigen. Ihr Nettoeinkommen beträgt nach der Geburt 1.200 Euro.

Wegfallendes Erwerbseinkommen: 800 Euro (2.000 Euro – 1.200 Euro)

Basiselterngeld Anspruch ohne Teilzeit: 1.300 Euro
ElterngeldPlus Anspruch ohne Teilzeit: 650 Euro
ElterngeldPlus Anspruch mit Teilzeit: 520 Euro

ElterngeldPlus inkl. Zuverdienst: 1.720 Euro (520 Euro + 1.200 Euro)

Das ElterngeldPlus kann also eine super Option sein, wenn du nach der Geburt noch etwas arbeiten und trotzdem finanzielle Unterstützung bekommen möchtest. Kalkuliere und plane gut, damit du keine bösen Überraschungen beim Zuverdienst beim Elterngeld erlebst.

Achtung:

Bei den Beispielen handelt es sich um vereinfachte Berechnungen. Sie sollen dir die Situation verdeutlichen. Dein tatsächliches Nettoeinkommen ist jedoch nicht identisch mit dem Elterngeldnetto, das die Elterngeldstelle berechnet. Es kommt also nicht darauf an, was auf deiner Lohnabrechnung steht. Die Elterngeldstelle legt bei der Berechnung eigene Pauschalen zugrunde. Wir empfehlen hier, die genauen Zahlen prüfen zu lassen, um Überraschungen zu vermeiden.

Nicht anrechenbares Einkommen beim Elterngeld Zuverdienst

Es gibt Möglichkeiten, während des Elterngeldbezuges Einkommen zu erzielen, welches das Elterngeld nicht mindert. Grundsätzlich gilt: Was das Elterngeld in der Zeit vor der Geburt nicht erhöht hat, darf es auch während des Bezugs nicht mindern.

Insbesondere als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hast du Anspruch auf steuerfreie Lohnbestandteile und einmalige Bezüge. Diese wirken sich nicht auf das Elterngeld aus. Lass am besten rechtzeitig prüfen, welche Zahlungen keine Auswirkungen auf das Elterngeld haben.

Weitere Hinweise:

Dienstwagen und andere geldwerte Vorteile: Diese werden als laufender Arbeitslohn versteuert und sind elterngeldmindernd. Überlege, ob du den Dienstwagen während der Elternzeit offiziell abgibst.

Photovoltaikanlage: Einkünfte daraus mindern das Elterngeld. Versuche, die Zahlungen so zu planen, dass sie außerhalb des Elterngeldbezugszeitraums liegen.

5. Zuverdienst bei Selbstständigen

Eltern mit Gewinneinkünften müssen im Bezugszeitraum zunächst nach der Art der Gewinnermittlung unterscheiden.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR):

Es gilt das strenge Zu- und Abflussprinzip. Einnahmen und Ausgaben zählen in dem Monat, in dem sie tatsächlich fließen.

Bilanzierung:

Hier zählt der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Das strenge Zu- und Abflussprinzip greift nicht. Einnahmen gelten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung als vereinnahmt.

Folgende Zuverdienstmodelle sind für Selbständige denkbar:

  • Erwerbstätigkeit ruht: Keine Arbeitszeit, keine Einnahmen, keine Ausgaben. Dies eignet sich besonders für Basiselterngeld.
  • Lücken einbauen: die Einnahmen werden in Monate ohne Elterngeldbezug und Ausgaben in Bezugsmonate gelegen. So bleibt der Gewinn im Bezugszeitraum optimalerweise bei 0€, sodass sich das Basiselterngeld besonders gut dafür eignet.
  • Gewinn in Höhe deiner Zuverdienstgrenze: Selbständige können wie Angestellte bis zu ihrer persönlichen Zuverdienstgrenze anrechenfrei hinzuverdienen.

Mit diesen wertvollen Tipps und Hinweisen erhältst du eine gute Grundlage, um dein Elterngeldmodell strategisch zu planen. Achte dabei auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen, damit dein potenzieller Zuverdienst optimal integriert werden kann.

Fazit: Zuverdienst beim Elterngeld richtig planen

Die Zuverdienst Option bietet dir die Möglichkeit, neben der Elternzeit Einkommen zu erzielen. Plane deine Arbeitszeit und dein Einkommen jedoch gut, damit das Elterngeld am besten ausgeschöpft wird. In einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen wir einen individuellen Fahrplan für dich, damit du optimal vorbereitet bist und das Maximum aus deinem Elterngeld herausholst.

Info als Icon symbolisiert eine wichtige Information zum Elterngeld.
Regelungen im Detail:

Weitere Informationen zum Elterngeld findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: familienportal.de