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Wie viel kann ich beim Elterngeld dazuverdienen?

Vater sitzt mit seinem Baby im Wohnzimmer auf dem Boden und zeigt ihm eine Spardose.

Die Themen

1. Das optimale ElterngeldPlus-Brutto

Das musst du beim ElterngeldPlus Zuverdienst beachten

Während des Bezugs von ElterngeldPlus kannst du bis zu einem bestimmten Betrag anrechnungsfrei hinzuverdienen. Diese Grenze wird beim Zuverdienst als optimales ElterngeldPlus-Brutto bezeichnet. Das ist das Bruttoeinkommen, das du während des ElterngeldPlus-Bezugs hinzuverdienen kannst, ohne dass dein Elterngeld gekürzt wird. Vereinfacht gesagt kannst du während des ElterngeldPlus-Bezugs etwa die Hälfte deines Nettoeinkommens vor der Geburt hinzuverdienen.

Um diesen Wert genau zu ermitteln, ist eine detaillierte Berechnung notwendig. Hier hilft dir unsere App Elterngeld Buddy, mit der du dein genaues Elterngeld-Netto und damit auch das relevante Elterngeld-Brutto berechnen kannst.

2. Zuverdienstmodelle für Angestellte

Wenn du angestellt bist, wird dein Einkommen nach dem modifizierten Zuflussprinzip berechnet. Das bedeutet, dass dein Einkommen zu dem Zeitpunkt zählt, zu dem es erwirtschaftet wird und nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem es ausgezahlt wird. Das heißt, wenn du während des Elterngeldbezugs arbeitest, zählt dein Lohn auch dann, wenn er später ausgezahlt wird.

Basiselterngeld und Arbeiten

Du kannst auch während des Basiselterngeld-Bezugs arbeiten, allerdings gibt es keinen Freibetrag, den du anrechnungsfrei dazuverdienen kannst.

ElterngeldPlus und Zuverdienst

Beim ElterngeldPlus sieht die Sache anders aus: Hier kannst du etwa 50 Prozent deines Elterngeld-Nettoeinkommens anrechnungsfrei dazuverdienen. Diese 50-Prozent-Regel gilt jedoch nur bis zu einem Nettoeinkommen von 2.770 Euro pro Monat. Das ist die aktuelle Obergrenze. Wenn du vor deiner Elternzeit mehr verdient hast und dich für ElterngeldPlus entscheidest, kannst du bis zu 1.385 Euro netto dazuverdienen, ohne dass dein Elterngeld gekürzt wird.

Planung ist wichtig

Eltern müssen also bei der Planung vorsichtig sein. Wegen der Steuerprogression kann die Arbeitszeit nicht einfach halbiert werden. Es muss immer individuell berechnet werden, wie viele Stunden maximal gearbeitet werden können, bevor das Nettoeinkommen zu hoch und damit das Elterngeld zu niedrig ausfällt. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sollte man sich nicht auf die Angaben auf der Gehaltsabrechnung verlassen, da die Elterngeldstelle das Nettoeinkommen anhand von Pauschalen berechnet.

Nicht anrechenbares Einkommen

Es gibt Möglichkeiten, während des Elterngeldbezuges Einkommen zu erzielen, welches das Elterngeld nicht mindert. Grundsätzlich gilt: Was das Elterngeld in der Zeit vor der Geburt nicht erhöht hat, darf es auch während des Bezugs nicht mindern.

Insbesondere als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hast du Anspruch auf steuerfreie Lohnbestandteile und sonstige/einmalige Bezüge. Diese wirken sich nicht auf das Elterngeld aus.

  • 13. und 14. Monatsgehälter
  • Einmalige Abfindungen und Entschädigungen
  • Gratifikationen und Tantiemen
  • Jubiläumszuwendungen
  • Urlaubsgelder und Entschädigungen für nicht genommenen Urlaub
  • Weihnachtszuwendungen
Tipp:

Versuche, mit deinem Arbeitgeber ein Grundgehalt in Höhe des optimalen ElterngeldPlus-Bruttos zu vereinbaren und den Rest in Form von Prämien auszahlen zu lassen.

Weitere Hinweise:

Dienstwagen und andere geldwerte Vorteile: Diese werden als laufender Arbeitslohn versteuert und sind elterngeldmindernd. Überlege, ob du den Dienstwagen während der Elternzeit offiziell abgibst.

Tagespflegepersonen: Sie können unter bestimmten Bedingungen mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Elterngeldanspruch zu verlieren.

Photovoltaikanlage: Einkünfte daraus mindern das Elterngeld. Versuche, die Zahlungen so zu planen, dass sie außerhalb des Elterngeldbezugszeitraums liegen.

3. Zuverdienstmodelle für Eltern mit Gewinneinkünften

ElterngeldPlus Zuverdienst

Eltern mit Gewinneinkünften, also Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, müssen im Bezugszeitraum zunächst nach der Art der Gewinnermittlung unterscheiden.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR):

Hier gilt das strenge Zu- und Abflussprinzip. Einnahmen und Ausgaben zählen in dem Monat, in dem sie tatsächlich fließen.

Beispiel:

Du bist Einzelunternehmer und beziehst Elterngeld vom 19.08.2024 bis 18.10.2024. In diesem Zeitraum hast du Einnahmen von 5.000€ und Ausgaben von 2.700€. Dein Gewinn beträgt also 2.300€, das sind 1.150€ pro Lebensmonat (LM).

Bilanzierung:

Hier zählt der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Das strenge Zu- und Abflussprinzip greift nicht. Einnahmen gelten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung als vereinnahmt.

Folgende Zuverdienstmodelle sind für Selbständige denkbar:

  • Erwerbstätigkeit ruht: Keine Arbeitszeit, keine Einnahmen, keine Ausgaben. Dies eignet sich besonders für Basiselterngeld. Laufende Betriebsausgaben oder Abschreibungen könnten jedoch ein Stolperstein sein.

  • Lückenmodell: Bis zu 32 Wochenstunden arbeiten und dabei Einnahmen in Lückenmonate verlegen und Ausgaben in Bezugsmonate legen. So bleibt der Gewinn im Bezugszeitraum optimalerweise bei 0€. Eignet sich besonders für Basiselterngeld, erfordert aber enge Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung.

  • Gewinn in Höhe des optimalen ElterngeldPlus-Bruttos: Selbständige können wie Angestellte in Höhe ihres optimalen ElterngeldPlus-Bruttos anrechenfrei hinzuverdienen. Die Höhe dieses Betrags ermittelst du am besten mit unserer App oder in einer persönlichen Beratung.

Mit diesen Tipps und Hinweisen kannst du das Beste aus deinem Elterngeld herausholen und mögliche Zuverdienste optimal planen. Viel Erfolg!

Info als Icon symbolisiert eine wichtige Information zum Elterngeld.
Regelungen im Detail:

Weitere Informationen zum Elterngeld findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: familienportal.de

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