1. Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld beantragen
Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommst du, wenn du berufstätig und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist (eine Familienversicherung reicht nicht aus). Du musst das Mutterschaftsgeld beantragen, sodass dieses für die Mutterschutzfristen und den Entbindungstag gezahlt wird. Außerhalb dieser Fristen kannst du Mutterschutzlohn bekommen.
Dauer der Mutterschutzfristen
Die Mutterschutzfrist beginnt in der Regel 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf 12 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sollst du dich erholen und dich um dein Baby kümmern können, ohne dir finanzielle Sorgen machen zu müssen.
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Höhe des Mutterschaftsgeldes
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate, beträgt aber höchstens 13 Euro pro Tag. Zur Berechnung des Durchschnitts werden die letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfristen herangezogen.
Wenn dein Nettogehalt in diesem Zeitraum höher als 13 Euro pro Tag war, zahlt dir dein Arbeitgeber den Differenzbetrag als sogenannten Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Ergänzend zum Mutterschaftsgeld bekommst du als gesetzlich Versicherte folgende Leistungen:
– Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
– Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
– Entbindungskosten
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du zusätzlich Unterstützung im Haushalt bekommen und eine häusliche Pflege in Anspruch nehmen.
2. Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen
Den Antrag stellst du bei deiner Krankenkasse. Dafür benötigst du eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin von deinem Arzt oder deiner Hebamme. Sobald du diese Bescheinigung hast, solltest du den Antrag bei deiner Krankenkasse einreichen. Häufig findest du das notwendige Formular auf der Webseite deiner Versicherung. Füge dem Antrag die ärztliche Bescheinigung bei und sende alles postalisch und unterschrieben an deine Krankenkasse.
Nach der Geburt musst du die Geburtsurkunde an deine Krankenkasse schicken, um die Fortzahlung des Mutterschaftsgelds zu sichern.
Während der Zeit des Mutterschutzes bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ohne zusätzliche Beiträge zahlen zu müssen. Dies gilt auch, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist. Dein Versicherungsschutz bleibt also bestehen, und du musst dir keine Sorgen um deine Krankenversicherung machen.
Stelle deinen Antrag rechtzeitig, um finanzielle Engpässe zu vermeiden! Bereite dich gut vor und informiere dich frühzeitig über die notwendigen Schritte und Unterlagen. So kannst du sicherstellen, dass du rechtzeitig dein Mutterschaftsgeld erhältst und dich voll und ganz auf dein Baby konzentrieren kannst.
3. Was steht mir zu, wenn ich nicht gesetzlich versichert bin?
Bist du privat oder familienversichert, bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben (insbesondere Selbstständige), haben während der Mutterschutzfristen Anspruch auf das vereinbarte Krankentagegeld, wenn sie in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind. Informiere dich bei deiner privaten Krankenversicherung über die genauen Details.
4. Weiterarbeit während der Mutterschutzfrist
Wenn du während der Mutterschutzfrist weiterarbeitest, gelten folgende Regeln:
- Arbeitest du in vollem Umfang weiter, wird kein Mutterschaftsgeld gezahlt; es ruht.
- Arbeitest du anteilig oder stundenweise weiter, erhältst du Mutterschaftsgeld. Allerdings wird das weitergewährte Teilarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtig ist, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.