Kostenlos · unverbindlich · drei Fragen
Hast du Anspruch auf Kinderzuschlag?
Bis zu 297 € im Monat je Kind, zusätzlich zum Kindergeld. Berechnet nach § 6a BKGG mit den gleichen Wohnkosten und Freibeträgen wie bei der Familienkasse.
Was diese Zahl ist, und was nicht
Wir rechnen. Entschieden wird bei der Familienkasse.
Elterngeld Buddy ist keine Behörde und gibt eine unverbindliche Einschätzung. Verbindlich entscheidet die Familienkasse.
01
Amtlich vorprüfen
Der KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit fragt dasselbe ab und sagt dir, ob sich ein Antrag lohnt. Er dauert wenige Minuten und ist die amtliche Fassung dieses Rechners.
02
Antrag stellen
Der Kinderzuschlag kommt nicht mit dem Kindergeld mit. Er braucht einen eigenen Antrag bei der Familienkasse, online oder auf Papier. Er wirkt ab dem Monat, in dem du ihn stellst.
03
Regeln nachlesen
Das Familienportal des Bundes erklärt Voraussetzungen und Höhe in Alltagssprache. Wer es genau wissen will, findet den Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.
Mehr als der Monatsbetrag
Was mit dem Kinderzuschlag dazukommt.
Kinderzuschlag bringt automatisch Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen können über ein Jahr sogar mehr wert sein als der Zuschlag selbst und werden bei der Kommune beantragt, nicht bei der Familienkasse.
- Mittagessen kostenfrei
In Kita, Schule, Hort und Tagespflege, ohne Eigenanteil. - Schulbedarf
130 € im ersten und 65 € im zweiten Schulhalbjahr, je Kind. - Ausflüge, Klassenfahrten, Lernförderung
In voller Höhe, dazu die Schülerbeförderung. - 15 € im Monat für Verein oder Musikschule
Für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. - Kita-Gebühren
Auf Antrag entfallen sie.
Wenn Elterngeld im Spiel ist
Der 300-Euro-Freibetrag gilt hier nicht wie sonst.
Elterngeld ist beim Kinderzuschlag nur teilweise anrechnungsfrei: bis zu 300 € beim Basiselterngeld, bei ElterngeldPlus bis zu 150 €. Der Rest zählt als Einkommen. Für die Mindesteinkommensgrenze wird Elterngeld dagegen vollständig berücksichtigt und kann so den Anspruch überhaupt erst ermöglichen.
Häufige Fragen
Was Eltern zum Kinderzuschlag am häufigsten fragen.
Bekomme ich den Kinderzuschlag automatisch zum Kindergeld?
Nein. Er braucht einen eigenen Antrag bei der Familienkasse und wirkt erst ab dem Monat, in dem du ihn stellst; rückwirkend gibt es ihn nicht. Das ist der häufigste Grund, warum Familien ihn nicht bekommen, obwohl er ihnen zusteht.
Bekomme ich wirklich 297 € pro Kind?
297 € sind die Obergrenze, nicht der Regelfall. Den vollen Betrag bekommt nur, wer mit seinem Einkommen genau den eigenen Bedarf deckt und keinen Euro darüber. Von jedem Euro Lohn darüber gehen 45 Cent ab, von Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Rente sogar der ganze Euro.
Ich bekomme Bürgergeld: Lohnt sich der Antrag trotzdem?
Meist nicht: Der Kinderzuschlag soll den Bürgergeldbezug ersetzen, nicht ergänzen. Er ist ausgeschlossen, wenn der Haushalt auch mit ihm auf Grundsicherung angewiesen wäre. Und wer gleichzeitig Bürgergeld beantragt, schließt sich vom erweiterten Zugang aus, mit dem eine Lücke von bis zu 100 € überbrückt werden kann.
Ich bin in Elternzeit. Zählt das Elterngeld gegen mich?
Beides. Für die Mindesteinkommensgrenze von 900 € beziehungsweise 600 € zählt es in voller Höhe mit, es kann also die Eintrittskarte sein. Bei der Höhe bleiben aber nur bis zu 300 € anrechnungsfrei, und das auch nur, wenn vor der Geburt Einkommen aus Erwerbstätigkeit da war; bei Elterngeld Plus sind es 150 € (§ 10 Abs. 5 BEEG).
Warum fragt der Rechner nach der Miete?
Weil sie über den Anspruch mehr entscheidet als das Gehalt. Ein Teil der Warmmiete zählt zum Bedarf der Eltern, und je höher dieser Bedarf, desto später fängt die Anrechnung an. Bei einem Elternpaar mit zwei Kindern sind das 71 Prozent der Warmmiete; die Aufteilung folgt einer festen Tabelle der Familienkasse, nicht den Kopfteilen.
Welches Einkommen ist gemeint: das von diesem Monat?
Der Durchschnitt der sechs Monate vor dem Antrag. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit. Wer gerade erst in Elternzeit gegangen ist, hat also noch hohe Monate im Zeitraum: Ein Antrag ein paar Monate später kann deutlich mehr bringen. Bewilligt wird dann jeweils für sechs Monate.
Wir haben Erspartes. Ist der Anspruch damit weg?
Erst über 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € für jedes weitere Familienmitglied. Ein Paar mit zwei Kindern hat also 85.000 € frei. Das ist deutlich großzügiger als beim Bürgergeld.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Wir sind keine Behörde und geben keine Auskunft mit rechtlicher Wirkung. Unser Rechner nutzt die Pauschalen des Gesetzes statt deiner Nachweise und kann kein Wohngeld schätzen; beides kann das Ergebnis in beide Richtungen verschieben. Für einen amtlichen Vorabcheck gibt es den KiZ-Lotsen, entschieden wird von der Familienkasse.
Bereit für den ersten Schritt?