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Wann beginnt dein Mutterschutz?

Berechne deine Mutterschutzfristen, den Kündigungsschutz und dein Mutterschaftsgeld mit Arbeitgeberzuschuss. Außerdem siehst du, was das für deine Elterngeldmonate bedeutet.

Schritt 1 von 3 Wann ist der Termin?
Dann zählt für die Zeit danach der tatsächliche Geburtstag.

Der Ablauf

Sechs Wochen davor, acht danach.

Die Frist vor der Geburt hängt am errechneten Termin, die danach am tatsächlichen Geburtstag. Der Entbindungstag selbst gehört zu keiner von beiden und wird trotzdem bezahlt.

6 Wochen vor dem Termin

Die Schutzfrist beginnt

Gerechnet wird taggenau 42 Tage zurück vom errechneten Termin aus dem Mutterpass. Arbeiten darfst du in dieser Zeit weiterhin, wenn du es ausdrücklich willst, und diese Zusage jederzeit widerrufen (§ 3 Abs. 1 MuSchG).

Der Tag der Geburt

Zählt zu keiner Frist

Er ist der Ereignistag: Die Frist davor endet am Tag zuvor, die danach beginnt am Tag darauf. Bezahlt wird er trotzdem, das steht ausdrücklich im Gesetz (§ 24i Abs. 3 SGB V).

8 Wochen danach

Absolutes Beschäftigungsverbot

Anders als vorher gilt jetzt kein Wahlrecht: In dieser Zeit darf dich niemand beschäftigen, auch wenn du wolltest. Bei Frühgeburten, Mehrlingen und auf Antrag bei einer Behinderung des Kindes werden zwölf Wochen daraus.

4 Monate nach der Geburt

Der Kündigungsschutz endet

Er läuft von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens aber vier Monate über die Geburt hinaus (§ 17 MuSchG). Voraussetzung ist, dass dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß.

Das Geld in der Schutzfrist

Zusammen ist es dein volles Netto.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss ersetzen zusammen deinen bisherigen Nettolohn. Die Aufteilung hängt von deiner Versicherung ab.

  • Angestellt, gesetzlich versichert
    Bis zu 13 € am Tag von der Krankenkasse, den Unterschied zum Netto zahlt der Arbeitgeber.
  • Angestellt, privat oder familienversichert
    Einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, dazu der volle Arbeitgeberzuschuss.
  • Minijob
    Derselbe Weg. Auch hier gibt es den Zuschuss, sobald das kalendertägliche Netto über 13 € liegt.
  • Selbstständig
    Kein Zuschuss. Mutterschaftsgeld nur mit Krankengeldanspruch, sonst zählt das vereinbarte Krankentagegeld.

Wichtig fürs Elterngeld

Die ersten Lebensmonate sind schon vergeben.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet. Meist sind dadurch die ersten zwei Basiselterngeldmonate verbraucht, bei längerer Schutzfrist drei oder mehr.

Die 210 € vom Bundesamt bleiben anrechnungsfrei. Bei sehr früher Geburt gibt es bis zu vier zusätzliche Monatsbeträge.

Mutterschutz im Überblick →

Häufige Fragen

Was Eltern zum Mutterschutz am häufigsten fragen.

Muss ich sechs Wochen vor der Geburt aufhören zu arbeiten?

Nein. Vor der Geburt darfst du weiterarbeiten, wenn du es ausdrücklich willst, und diese Zusage jederzeit widerrufen. Nach der Geburt ist es umgekehrt: Dort gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot, an dem auch deine Zustimmung nichts ändert.

Was passiert, wenn mein Kind früher kommt?

Die Tage, die du von den sechs Wochen davor nicht gebraucht hast, hängen sich hinten an. Deine Gesamtdauer bleibt also gleich. Bei einer Frühgeburt kommt das zusätzlich zu den zwölf Wochen, nicht statt ihrer. Genau hier rechnen ältere Quellen falsch, denn bis 2017 war es anders geregelt.

Und wenn es später kommt?

Dann wird die Zeit vor der Geburt länger, und die acht beziehungsweise zwölf Wochen danach stehen dir trotzdem in voller Länge zu. Abgezogen wird nichts.

Wann gelten zwölf Wochen statt acht?

Bei Mehrlingen, bei einer Frühgeburt und (auf Antrag) wenn beim Kind innerhalb der ersten acht Wochen eine Behinderung ärztlich festgestellt wird. Frühgeburt heißt dabei nicht „vor der 37. Woche“: Maßgeblich ist ein Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm oder ein wesentlich erweiterter Pflegebedarf, bescheinigt von der Ärztin.

Wie viel Geld bekomme ich in der Schutzfrist?

Zusammen dein bisheriges Nettogehalt. Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € am Tag, den Unterschied zum kalendertäglichen Netto trägt der Arbeitgeber. Grundlage sind die letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist, umgerechnet auf 90 Kalendertage; Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben außen vor.

Ich bin privat versichert oder habe einen Minijob. Gehe ich leer aus?

Nein. Du bekommst einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung; beantragen musst du sie dort selbst, nicht bei der Krankenkasse. Den Arbeitgeberzuschuss bekommst du trotzdem in voller Höhe: Er misst sich an den 13 € pro Tag und nicht daran, was tatsächlich überwiesen wird.

Kostet der Zuschuss meinen Arbeitgeber Geld?

Nein, und das ist ein Argument, das im Gespräch hilft: Jeder Betrieb bekommt den Arbeitgeberzuschuss über das sogenannte U2-Verfahren der Krankenkassen zu hundert Prozent erstattet, samt der darauf entfallenden Beiträge.

Wie greifen Mutterschutz und Elterngeld ineinander?

Mutterschaftsgeld und Zuschuss ab dem Tag der Geburt werden auf das Elterngeld angerechnet, und die betroffenen Lebensmonate gelten als verbrauchte Basiselterngeldmonate. Im Regelfall sind das die ersten beiden. Elterngeld Plus lohnt sich darin nicht: Ein Monat, der ohnehin aufgezehrt wird, ist verschenkt. Die 210 € vom Bundesamt sind von der Anrechnung ausgenommen.

Gibt es bei einer Frühgeburt mehr Elterngeld?

Ja, gestaffelt nach dem Abstand zum errechneten Termin: ab sechs Wochen zu früh ein zusätzlicher Monatsbetrag Basiselterngeld, ab acht Wochen zwei, ab zwölf drei und ab sechzehn vier. Das hängt allein am Abstand, nicht am Geburtsgewicht, und beantragt wird er regelmäßig nicht.

Bis wann kann mir nicht gekündigt werden?

Von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens aber bis vier Monate nach der Entbindung. Voraussetzung ist, dass dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder du ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer Kündigung informierst. Ausnahmen brauchen die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

Sind Mutterschutz und Elternzeit dasselbe?

Nein. Der Mutterschutz gilt kraft Gesetzes, ohne dass du etwas tun musst. Elternzeit dagegen meldest du selbst beim Arbeitgeber an, und zwar spätestens sieben Wochen vor Beginn. Sie schließt sich in der Regel direkt an die Schutzfrist an.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Wir sind keine Behörde. Der Rechner unterstellt ein gleichbleibendes Monatsentgelt; bei Wochen-, Stunden- oder Akkordlohn und bei schwankendem Verdienst rechnet die Krankenkasse nach eigenen Regeln (§ 21 MuSchG). Beschäftigungsverbote außerhalb der Schutzfristen, Tot- und Fehlgeburten sowie das Dienstrecht für Beamtinnen deckt er nicht ab.

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